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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, englisch Data Processing Agreement) ist ein Vertrag zwischen Ihnen als Verantwortlichem und einem Dienstleister, der personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet. Er ist nach Art. 28 DSGVO vorgeschrieben, sobald ein Auftragsverarbeiter für Sie Daten verarbeitet.

Warum das Sie als Vermieter betrifft

Wenn Sie Eloora nutzen, geben Sie personenbezogene Daten Ihrer Mieter ein: Namen, Kontaktdaten, IBANs, Mietverträge, Zahlungsverläufe und hochgeladene Dokumente. Datenschutzrechtlich sind Sie dafür der Verantwortliche. Eloora verarbeitet diese Daten in Ihrem Auftrag und ist insoweit Ihr Auftragsverarbeiter.

Damit diese Konstellation DSGVO-konform ist, braucht es einen AVV. Er regelt unter anderem:

  • welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden,
  • dass der Auftragsverarbeiter nur auf Ihre Weisung handelt,
  • welche technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) zum Schutz der Daten gelten,
  • den Umgang mit Unterauftragsverarbeitern (zum Beispiel Hosting- und E-Mail-Diensten),
  • Regelungen zu Löschung, Rückgabe und Mitwirkung bei Betroffenenrechten.

Hinweis: Eloora selbst setzt weitere Dienstleister als Unterauftragsverarbeiter ein (zum Beispiel für Hosting, Datenbank, KI-Verarbeitung und E-Mail-Versand). Welche das sind, listet die Datenschutzerklärung unter "Datenempfänger". Laut Datenschutzerklärung liegen mit diesen Anbietern DSGVO-konforme Verträge (Standardvertragsklauseln) vor.

Aktueller Stand bei Eloora

Wenn Sie für Ihre eigene Dokumentation einen AVV mit Eloora benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an den Anbieter. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen stehen in der Datenschutzerklärung und im Impressum.

Hinweis: Diese Seite wird aktualisiert, sobald Eloora einen AVV als Vorlage oder als Abschlussfunktion im Produkt anbietet.

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