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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, englisch Data Processing Agreement) ist ein Vertrag zwischen dir als Verantwortlichem und einem Dienstleister, der personenbezogene Daten in deinem Auftrag verarbeitet. Er ist nach Art. 28 DSGVO vorgeschrieben, sobald ein Auftragsverarbeiter für dich Daten verarbeitet.

Warum das dich als Vermieter betrifft

Wenn du Eloora nutzt, gibst du personenbezogene Daten deiner Mieter ein: Namen, Kontaktdaten, IBANs, Mietverträge, Zahlungsverläufe und hochgeladene Dokumente. Datenschutzrechtlich bist du dafür der Verantwortliche. Eloora verarbeitet diese Daten in deinem Auftrag und ist insoweit dein Auftragsverarbeiter.

Damit diese Konstellation DSGVO-konform ist, braucht es einen AVV. Er regelt unter anderem:

  • welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden,
  • dass der Auftragsverarbeiter nur auf deine Weisung handelt,
  • welche technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) zum Schutz der Daten gelten,
  • den Umgang mit Unterauftragsverarbeitern (zum Beispiel Hosting- und E-Mail-Diensten),
  • Regelungen zu Löschung, Rückgabe und Mitwirkung bei Betroffenenrechten.

Hinweis: Eloora selbst setzt weitere Dienstleister als Unterauftragsverarbeiter ein (zum Beispiel für Hosting, Datenbank, KI-Verarbeitung und E-Mail-Versand). Welche das sind, listet die Datenschutzerklärung unter „Datenempfänger“. Laut Datenschutzerklärung liegen mit diesen Anbietern DSGVO-konforme Verträge (Standardvertragsklauseln) vor.

Aktueller Stand bei Eloora

Wenn du für deine eigene Dokumentation einen AVV mit Eloora benötigst, wende dich bitte direkt an den Anbieter. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen stehen in der Datenschutzerklärung und im Impressum.

Hinweis: Diese Seite wird aktualisiert, sobald Eloora einen AVV als Vorlage oder als Abschlussfunktion im Produkt anbietet.

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